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Latroun

  • vor 3 Tagen
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Dom Guillaume Jedrzejczak bekleidet seit August 2022 das Amt des Klosterkommissars der Gemeinschaft von Latroun (Patriarchat von Jerusalem, Israel). Das Generalkapitel von 2025 hörte seinen Bericht über die Entwicklung der Gemeinschaft in diesem Zeitraum sowie über die Maßnahmen, die noch zu ergreifen sind, damit die Gemeinschaft ihre Autonomie wiedererlangen kann.


Ein kürzlich durchgeführter regelmäßiger Besuch bestätigte sowohl die positive Entwicklung der Gemeinschaft als auch die noch zu ergreifenden zusätzlichen Maßnahmen und legte nahe, dass diese Maßnahmen besser im Rahmen einer Angliederungsstruktur als unter der Leitung eines Klosterkommissars umgesetzt werden könnten. Daher hat Dom Thomas Getti, Abt von Sept-Fons und unmittelbarer Oberer von Latroun, gemäß der Satzung über die Angliederung den Generalabt gebeten, die Angliederung von Latroun an Sept-Fons zu genehmigen. Gleichzeitig reichte Dom Guillaume Jedrzejczak angesichts der vorgeschlagenen Angliederung seinen Rücktritt als Klosterkommissar von Latroun ein.


Der Generalabt und sein Rat haben die Angelegenheit unter Berücksichtigung der Berichte des Klosterkommissars und des Immediatvaters, der Stellungnahme der Kommission für die Zukunft sowie der Stellungnahme von Kardinal Pizzaballa, Patriarch von Jerusalem, sorgfältig geprüft. Der Generalabt hat außerdem die Gemeinschaften der REI, zu denen auch Latroun gehört, anlässlich ihrer Regionalversammlung im Mai konsultiert.


Am 20. Juli 2026 hat der Generalabt mit Zustimmung seines Rates im Namen des Generalkapitels (Cst. 82.2):


• den Rücktritt von Dom Guillaume Jedrzejczak von seinem Amt als Klosterkommissar von Latroun mit Wirkung zum 1. September 2026 angenommen;


• hat die Angliederung von Latroun an Sept Fons mit Wirkung zum 1. September 2026 genehmigt;


• hat folgende Personen als Mitglieder der Kommission für die Zukunft von Latroun während der Zeit der Angliederung (Stat. Aff. Nr. 5) ernannt: Dom Thomas Getti (Sept Fons); Mgr. Rafiq Nahra (Weihbischof von Jerusalem); Dom Emmanuel Cottineau (Rat des Generalabtes); Frau Maria de Nazareth Munganyiki (Klarissin, Jerusalem); Frau Manuella Affejee (Beraterin für religiöse Angelegenheiten, Französisches Generalkonsulat in Jerusalem); Dom Guillaume Jedrzejczak.


Die Ausübung der Autonomie der Gemeinschaft, die während der Amtszeit des Klosterkommissars ausgesetzt war, bleibt auch während der Zeit der Angliederung ausgesetzt.


Durch diese Angliederung wird Dom Thomas Getti, Abt von Sept Fons, zum höheren Oberen von Latroun.


Da das Generalkapitel von 2025 (Beschluss 69) den Generalabt gebeten hat, bis zum Generalkapitel von 2028 die Aufgaben des unmittelbaren Oberen für die Gemeinschaft von Sept-Fons zu übernehmen, gehen durch diese Angliederung auch die Aufgaben des unmittelbaren Oberen von Latroun auf den Generalabt über (Stat. Aff. Nr. 14). Der Generalabt hat die Aufgaben des unmittelbaren Oberen von Latroun vorerst an Dom Loris Tomassini de Frattochie delegiert.



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